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Der Webauftritt in der Litigation PR – best practise-Beispiel im Fall Gurlitt

In der modernen Prozesswelt ist es besonders wichtig geworden, die Öffentlichkeit mitzubedenken und für sie mitzudenken. Gerichtssäle und darin stattfindende Verhandlungen werden immer öffentlicher, Details publik – kurz, die Öffentlichkeit ist informiert und bildet sich ebenfalls ein Urteil. Unabhängig vom juristischen Ausgang eines Falles ist somit eine zweite Verurteilung gegeben.

In diesem Prozess spielen Medien und journalistische Berichterstattung eine wesentliche Rolle. Sie sind die Transporter, die Ereignisse kommunizieren. Je komplexer das Ereignis, desto schwieriger ist es auch für den besten Journalisten, den Überblick zu behalten.

Das Team rund um den deutschen Kunstsammler Cornelius Gurlitt ist nun pro-aktiv vorgegangen und hat eine Webseite eingerichtet. Unter www.gurlitt.info sind alle relevanten Informationen zum Fall übersichtlich zusammengefasst. Die Seite kann mit Recht als best practise bezeichnet werden.  Sauber geordnet findet sich eine Chronologie des Falles, rechtliche Hintergründe und FAQ. Darüber hinaus listet die Seite die bisher erfolgten Pressemitteilungen und bietet Kontaktmöglichkeit zu Gurlitts Mediensprecher.

Link: www.gurlitt.info

Wird der „Beschuldigte“ zur „verdächtigten Person“?

Das strafrechtliche Vorverfahren steht möglicherweise vor einer erneuten Novellierung. Dabei dürfte unter anderem der Status des „Beschuldigten“ mit all seinen Konsequenzen überarbeitet werden. Von Anzeigen betroffene könnten demnächst zunächst „verdächtige Personen“ genannt werden, Christian Pilnacek, Sektionschef im Justizministerium, der „Presse“.

 

Den gesamten Beitrag finden Sie hier: Link zu diepresse.com

Wiener Zeitung berichtet über Litigation PR

Der wachsende Markt für Litigation PR ist der Wiener Zeitung vom 25. Oktober (Print-Ausgabe) einen ausführlichen Bericht zum Thema wert. Der Journalist Karl Leban beschreibt darin die Entwicklung, die die Branche in jüngerer Vergangenheit durchgemacht hat und nennt einige führende Agenturen, darunter auch Schneider Minar Jenewein Consulting.

Hier geht’s zum ganzen Artikel: Wiener Zeitung: Im Gerichtssaal der Öffentlichkeit

Analyse: Die strafrechtlichen Grenzen der Öffentlichkeitsarbeit

Unter dem Titel „Reden ist Silber, Schweigen ist Gold“ analysieren die Stuttgarter Rechtsanwälte Olaf Hohmann und Stefan Petermann anhand des Falles des sehr offensiv agierenden Thüringer Rechtsanwaltes Gerhard Strate, gegen den nun wegen des Verdachts der verbotenen Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen ermittelt wird.

Die Grundannahme ist, dass die Verteidigung eines Angeklagten längst nicht mehr nur vor Gericht stattfindet. Viele Prozesse der jüngeren Vergangenheit, so die These, hätten eine massive mediale Komponente gehabt. Das ist nun genau derjenige Punkt, bei dem Litigation PR ansetzt. Gerhard Strate, der sich als 68er und als Verteidiger eines liberalen Rechtsstaats versteht, agiert nicht selten genau dort, wo die Grenze zwischen medialer Vertretung und Interna eines Prozesses liegt.

Den gesamten Beitrag (erschienen auf Legal Tribune Online) finden sie hier: Link

Medienarbeit: Was ist sauber und was nicht mehr?

Im heutigen Wirtschaftsblatt (13. Mai 2013, Printausgabe) findet sich ein Beitrag in der Rubrik „Compliance“ zum Thema „Wenn Medien-Aufträge unsauber aussehen“. Gesprächspartner der WB-Redakteurin Melanie Manner war der Werbefachmann und Sachverständiger für Medien, Werbung und Marketing Georg H. Jeitler.

Jeitler wird oft hinzugezogen, um festzustellen, ob ein Sponsoring, eine Werbekooperation oder sonstige Aufträge ihr Geld wert waren. Seine Auftraggeber kommen auch aus der heimischen Justiz. Die Themenfelder Verhältnismäßigkeit Kosten zu Nutzen, Compliance oder vermutete Kickback-Zahlungen sind dabei regelmäßige Begleiter.

Zur Online-Ausgabe des Beitrages klicken Sie bitte hier.

Kommentar zur Medienberichterstattung im NSU-Prozess

Nach der zweiten Vergabe der Presseplätze haben FAZ, Welt und FR keinen sicheren Zugang zum NSU (Nationalsozialistischer Untergrund)-Prozess. Gleich mehrere Medien prüfen nun die Rechtsaussichten einer Klage auf Übertragung der Verhandlung in einen Nebenraum. Gestritten wird darüber seit Wochen, für einklagbar hält sie kaum jemand, für möglich einige. Für Heiner Alwart, Professor für Strafrecht an der Friedrich-Schiller-Universität Jena, ist sie unzulässig.

Den gesamten Kommentar, erschienen auf Legal Tribune Online, lesen Sie hier: Link.