Der Webauftritt in der Litigation PR – best practise-Beispiel im Fall Gurlitt

In der modernen Prozesswelt ist es besonders wichtig geworden, die Öffentlichkeit mitzubedenken und für sie mitzudenken. Gerichtssäle und darin stattfindende Verhandlungen werden immer öffentlicher, Details publik – kurz, die Öffentlichkeit ist informiert und bildet sich ebenfalls ein Urteil. Unabhängig vom juristischen Ausgang eines Falles ist somit eine zweite Verurteilung gegeben.

In diesem Prozess spielen Medien und journalistische Berichterstattung eine wesentliche Rolle. Sie sind die Transporter, die Ereignisse kommunizieren. Je komplexer das Ereignis, desto schwieriger ist es auch für den besten Journalisten, den Überblick zu behalten.

Das Team rund um den deutschen Kunstsammler Cornelius Gurlitt ist nun pro-aktiv vorgegangen und hat eine Webseite eingerichtet. Unter www.gurlitt.info sind alle relevanten Informationen zum Fall übersichtlich zusammengefasst. Die Seite kann mit Recht als best practise bezeichnet werden.  Sauber geordnet findet sich eine Chronologie des Falles, rechtliche Hintergründe und FAQ. Darüber hinaus listet die Seite die bisher erfolgten Pressemitteilungen und bietet Kontaktmöglichkeit zu Gurlitts Mediensprecher.

Link: www.gurlitt.info