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Standard-Analyse zur aktuellen Untreue-Judikatur des OGH

In der März-Beilage „Wirtschaft und Recht“ des Standard wird im Aufmacherbeitrag von Eric Frey die Problematik des schmalen Grats zwischen Fehler und Verbrechen behandelt. Die Judikatur des OGH in aktuellen Entscheidungen (Libro, Styrian Spirit) löse „Debatten unter Juristen und Ängste bei Managern aus“, so das Blatt.

Dabei kommen diverse Experten zu Wort. Frey hat mit dem Insolvenzrechtler Alexander Isola (Graf & Pitkowitz), Georg Jünger (Dorda Brugger Jordis), Helmut Fuchs (Strafrechtler, Universität Wien) und Gerhard Eichberger (Willheim Müller) gesprochen. Letztgenannter bringt auch die weitreichenden ökonomischen Konsequenzen der Unteue-Judikatur auf den Punkt. Er glaubt, dass Compliance-Programme in vielen Unternehmen weiter ausgebaut werden müssten, um das rechtliche Risiko für Vorstände und Geschäftsführer weiter zu vermindern. „Solche Programme behindern die Dynamik von Unternehmensentscheidungen, aber ohne sie wird es nicht gehen. Mit dieser Judikatur ist man schneller im Kriminal, als man schauen kann.“

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Wen darf man noch fotografieren?

Im Bereich der Fotografie stärken die Gerichtshöfe mehr und mehr die Rechte des Einzelnen. Was prinzipiell begrüßenswert erscheint, stellt eine ganze Berufsgruppe vor existenzielle Probleme – nämlich die Fotografen. Muss künftig vor jedem Foto eine Einverständniserklärung des Abgebildeten eingeholt werden?

Kommenden Montag, 13. Mai 2013, diskutieren dazu auf Einladung der Tageszeitung „Die Presse„: Gerhard Hinterleitner (Fotograf), Michael Rami (Rechtsanwalt in Wien), Desirée Treichl-Stürgkh (Journalistin und Opernball-Organisatorin), Hannes Tretter (Leiter des Ludwig Boltzmann Instituts für Menschenrechte) und Peter Zöchbauer (Rechtsanwalt in Wien). Es moderiert Benedikt Kommenda (Die Presse).

Zeit und Ort
Montag, 13.Mai 2013, 18 Uhr
Dachgeschoß im Juridicum, Schottenbastei 10–16, 1010 Wien