Verurteilung wegen der Akten-Weitergabe

Von einem bemerkenswerten Urteil des Straflandesgerichts Wien berichtet die Tageszeitung „Österreich“ in seiner Ausgabe vom 1. Februar 2014 (leider nicht online). Ein Beamter (vom Bundeskriminalamt BKA) wurde verurteilt, weil er Informationen aus Akten des Innenministeriums rund um ein von der Staatsanwaltschaft eingestelltes Verfahren an eine Zeitung weitergegeben hatte. Der Beamte wurde laut „Österreich“ wegen „Verrats von Amtsgeheimnissen“ in dieser und einer zweiten Causa zu 10 Monaten bedingter Haft verurteilt. Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, wird man sehen, ob es abschreckende Wirkung haben wird.