Unschuldsvermutung gilt auch bei Selbstanzeige

Der Fall von Uli Hoeneß, Aufsichtsratspräsident beim FC Bayern München, weist auf einige Missverständnisse hin, die der (medialen) Öffentlichkeit bisweilen unterlaufen. So kann etwa eine Selbstanzeige zwar zur Reduktion des Strafmaßes beitragen. Die Schuld wird dadurch aber nicht weniger, sie wird im Rahmen eines Prozesses genau festgestellt. Daraus folgt, dass die Selbstanzeige nicht gleichzeitig ein „schuldig“ ist.

Bei Uli Hoeneß scheint das die Öffentlichkeit zu übersehen. Mehr dazu auf LTO, klicken Sie hier: Link.