Wen darf man noch fotografieren?

Im Bereich der Fotografie stärken die Gerichtshöfe mehr und mehr die Rechte des Einzelnen. Was prinzipiell begrüßenswert erscheint, stellt eine ganze Berufsgruppe vor existenzielle Probleme – nämlich die Fotografen. Muss künftig vor jedem Foto eine Einverständniserklärung des Abgebildeten eingeholt werden?

Kommenden Montag, 13. Mai 2013, diskutieren dazu auf Einladung der Tageszeitung „Die Presse„: Gerhard Hinterleitner (Fotograf), Michael Rami (Rechtsanwalt in Wien), Desirée Treichl-Stürgkh (Journalistin und Opernball-Organisatorin), Hannes Tretter (Leiter des Ludwig Boltzmann Instituts für Menschenrechte) und Peter Zöchbauer (Rechtsanwalt in Wien). Es moderiert Benedikt Kommenda (Die Presse).

Zeit und Ort
Montag, 13.Mai 2013, 18 Uhr
Dachgeschoß im Juridicum, Schottenbastei 10–16, 1010 Wien