Kommentar zur Medienberichterstattung im NSU-Prozess

Nach der zweiten Vergabe der Presseplätze haben FAZ, Welt und FR keinen sicheren Zugang zum NSU (Nationalsozialistischer Untergrund)-Prozess. Gleich mehrere Medien prüfen nun die Rechtsaussichten einer Klage auf Übertragung der Verhandlung in einen Nebenraum. Gestritten wird darüber seit Wochen, für einklagbar hält sie kaum jemand, für möglich einige. Für Heiner Alwart, Professor für Strafrecht an der Friedrich-Schiller-Universität Jena, ist sie unzulässig.

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